In sämtlichen Fahrzeugen gilt eine strikte Nichtraucherregelung, auf die wir sowohl bei der Übergabe an der Windschutzscheibe als auch in den Fahrzeugen selbst ausdrücklich hinweisen. Jeder Mieter bestätigt zudem mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeformular, dass er den Hinweis zum Rauchverbot zur Kenntnis genommen hat.
Beachten Sie, dass unabhängig vom Ausmaß des Nikotingeruchs oder der Fahrzeugverschmutzung, die Beseitigung jeglicher Rauchspuren stets mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden ist. Sollte eine Sonderreinigung aufgrund von Verstößen gegen das Rauchverbot notwendig sein, wird der Mieter nachträglich mit einer Gebühr belastet.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in der Verantwortung des Mieters liegt, bei der Fahrzeugübergabe auf mögliche Mängel aufmerksam zu machen. Dies schliesst unter anderem die Identifizierung von Nikotingeruch ein.