Gepäck im Fahrzeug

Grundsätzlich gilt, dass persönliche Gegenstände und Gepäck bei Diebstahl oder Beschädigung nicht von der Vollkasko- oder Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückzulassen.

Um vorzubeugen, lassen Sie bitte keine Gegenstände im einsehbaren Bereich des Fahrzeugs liegen.