Voraussetzungen für den Führerschein bei der Abholung des Fahrzeugs

Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter einen gültigen physischen Führerschein vorlegen. Der Führerschein muss mindestens ein Jahr alt sein. Wenn ein internationaler Führerschein zur Übersetzung des Original-Führerscheins erforderlich ist, müssen sowohl der internationale Führerschein als auch der Original-Führerschein in physischer Form vorgelegt werden, um ein Fahrzeug mieten zu können.

Digitale Führerscheine oder Führerscheine in Papierform werden nicht akzeptiert.