Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter einen gültigen physischen Führerschein vorlegen. Der Führerschein muss mindestens ein Jahr alt sein. Wenn ein internationaler Führerschein zur Übersetzung des Original-Führerscheins erforderlich ist, müssen sowohl der internationale Führerschein als auch der Original-Führerschein in physischer Form vorgelegt werden, um ein Fahrzeug mieten zu können.
Digitale Führerscheine oder Führerscheine in Papierform werden nicht akzeptiert.